Klaus Barthel: SPD fordert volle Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte im kirchlichen Bereich

19. November 2013

In Leipzig hat der Bundesparteitag der SPD einen historischen Beschluss gefasst, in dem er sich für den Ausbau der Rechte der Beschäftigten der Kirchen stark macht. Der Beschluss geht auf einen Antrag der AfA zurück.

Allgemein geltende Arbeitnehmerrechte müssen auch in Einrichtungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften und kirchlichen Gruppen gelten, heißt es dort. Das gelte insbesondere für das Streikrecht und für die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Damit bekennt sich die SPD zum ersten Mal klar zur Einhaltung der Arbeitnehmerrechte bei kirchlichen Arbeitgebern. Zudem ist damit auch etwas gegen den Kostendruck in der gesamten Branche getan, der nicht nur zu Lasten der Beschäftigten geht, sondern auch derjenigen, die die Dienstleistungen in Anspruch nehmen (müssen), sei es die Kinderbetreuung, Krankenversorgung oder Pflege.

Klaus Barthel: "Mit diesem Beschluss haben wir eine langjährige innerparteiliche Debatte einer guten Entscheidung zugeführt, auf die die AfA lange gedrängt hat. Zwar gab es zunächst kontroverse Diskussionen, aber am Ende eine klare Mehrheit der Delegierten für diese Politik."

Die SPD geht jetzt mit einer klaren Haltung in die öffentliche und verfassungsrechtliche Debatte der nächsten Monate und Jahre. Die Zeit ist reif, die überholten Sonderregelungen für Beschäftigte in kircheneigenen Einrichtungen abzuschaffen.

Der Beschluss der SPD bedeutet im Ergebnis die klare und uneingeschränkte Forderung nach rechtlicher Gleichstellung von rund 1,3 Millionen Beschäftigten, denen bisher elementare Arbeitnehmerrechte verwehrt bleiben. Auch wären sie endlich vor Diskriminierung geschützt.

Der beschlossene Antrag im Wortlaut: Arbeitnehmerrechte in kirchlichen Einrichtungen (PDF, 72 kB)