Versäumnisse der Behördenleitung beim BAMF und hohe Flüchtlingszahlen sind keine Rechtfertigung für Rechtsbruch

Klaus Barthel - Vorsitzender der AfA

05. Februar 2016

Zu den heutigen Meldungen über eine interne Beschlussvorlage beim BAMF erklärt Klaus Barthel, Chef der Arbeitnehmer in der SPD:

„Die Leitung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hat offenbar zum Generalangriff auf die Rechte seiner Beschäftigten geblasen. Nach Medienberichten sollen die Mitbestimmungsrechte der Personalvertretung sowohl bei der Einstellung, wie auch bei den Arbeitszeiten der Beschäftigten außer Kraft gesetzt werden. Damit wird der Eindruck erweckt, dass Rechte der Arbeitnehmer einer funktionsfähigen Verwaltung im Wege stehen. Die langen Verfahren offenbaren aber vielmehr die Versäumnisse der politisch Verantwortlichen, die das Rezept des „schlanken Staates“ bisher auf dem Rücken der Bediensteten und der Flüchtlinge bis zur bitteren Neige durchexerziert haben.

Deshalb hat die Regierungskoalition gehandelt und 4000 zusätzliche Stellen geschaffen. Von einer Aushebelung der Arbeitnehmerrechte und der Mitbestimmung der Personalvertretung war dabei nicht die Rede. Ein handlungsfähiger Staat im 21. Jahrhundert ist kein Obrigkeitsstaat. Mitbestimmung bei Einstellungen und Arbeitszeiten sind lang erkämpfte Rechte, die vor Arbeitgeberwillkür schützen sollen. Kein verantwortungsvoller Personalrat wird sich vernünftigen Regelungen und Arbeitsabläufen widersetzen. Gerade jetzt ist das BAMF auf gute Arbeit und Attraktivität als Arbeitgeber angewiesen. Die Philosophie US-amerikanischer Unternehmensberater hat weder in deut-schen Unternehmen noch in der Verwaltung etwas verloren.“

Teilen