Zur Kabinettsentscheidung am 18. September 2013, den tariflichen Mindestlohn im Steinmetzhandwerk für allgemeinverbindlich zu erklären, erklärt Klaus Wiesehügel, im Kompetenzteam von Peer Steinbrück zuständig für Arbeit und Soziales:
Fünf Tage vor der Bundestagswahl entschließt sich die Bundesregierung nun, den tariflich vereinbarten Mindestlohn für Steinmetze und Steinbildhauer für allgemeinverbindlich zu erklären. Das ist gut, aber man muss auch wissen: der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ist erstmals im Mai 2012 gestellt worden. Seitdem ist die Entscheidung von dieser Regierung hinausgezögert worden, um sich nun kurz vor der Wahl als Hüterin des tariflichen Mindestlohns aufzuspielen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus.
CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass alle tariflichen Mindestlöhne faktisch einer Kabinettsentscheidung bedürfen. Deswegen müssen die Einigungen der Tarifpartner ständig nachverhandelt werden. Entscheidungen werden auf die lange Bank geschoben, wie jetzt im Fall der Steinmetze. So geht diese Bundesregierung vor allem auf Druck der FDP mit den Ergebnissen der Tarifpartner um, während sie öffentlich das hohe Lied der Tarifautonomie singt.
Auch den tariflichen Mindestlohn im Bereich der Leiharbeit würde es nach dem Willen von Frau von der Leyen gar nicht geben, wenn die SPD ihn nicht gegen die CDU im Vermittlungsausschuss durchgesetzt hätte. Fünf Tage vor der Bundestagswahl lobt von der Leyen nun den Tarifabschluss.
Die SPD wird einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro durchsetzen, in allen Branchen und in Ost und West. Die SPD wird alle Branchen in den Geltungsbereich des Entsendegesetzes aufnehmen, damit tarifliche Mindestlöhne oberhalb von 8,50 Euro vereinbart werden können. Und die SPD wird die Bedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern, damit gute Tariflöhne wieder für mehr Menschen gelten. So sieht glaubwürdige Politik aus!