Mitte Oktober 2016 soll das Comprehensive Economic Trade Agreement (CETA) unterschrieben werden. „Bei den Nachverhandlungen, die auf sozialdemokratischen Druck hin stattfanden, konnten deutliche Verbesserungen erreicht werden“, so Klaus Barthel, AfA-Bundesvorsitzender und Bundestagsabgeordneter. „Dieser Erfolg geht auf die Mühen der Europaparlamentarier Bernd Lange und des Bundeswirtschaftsministers Gabriel zurück“, so Barthel. „Auch nach Studium des Vertragstextes bin ich der Auffassung, dass CETA so nicht unterschrieben werden darf. Die Gründe dafür hat die AfA im Beschluss ihres Bundeskongresses benannt, der auch dem Parteikonvent vorliegt. Dieser gelte fort.
So ist der Negativlistenansatz von CETA ein Novum für die EU. Alles was nicht ausgenommen wurde, wird liberalisiert. CETA ist dadurch ein komplexes und kompliziertes Vertragswerk und birgt die Gefahr, dass die getroffenen Ausnahmen nicht ausreichen. In Zweifelsfällen müssten Kanada und die EU in den zu gründenden CETA-Ausschüssen weiter verhandeln, um unerwünschte Ergebnisse zu korrigieren. Der Ausgang dieser Verhandlungen wäre ungewiss, zumal völlig unklar ist, wer in diesen Ausschüssen mitwirkt und wie all die unklaren Rechtsbegriffe auszulegen sind.
Ein weiteres Problem sei das Investitionsschutzkapitel. Auch hier habe es zwar deutliche Verbesserungen gegeben. „Ein festes Gericht soll die bisherige intransparente Praxis ablösen und für weitere Handelsparteien geöffnet werden“, so der Bundestagsabgeordnete Barthel. Er bezweifelt jedoch die Notwendigkeit eines solchen Sondergerichts. „Das erste Investitionsschutzabkommen aus dem Jahre 1959 zwischen Pakistan und der Bundesrepublik Deutschland war von dem Gedanken beseelt, dass deutsche Investoren trotz Misstrauen gegenüber einer pakistanischen Regierung und Justiz dort investieren und somit das Land in seiner Entwicklung unterstützen. Die kanadischen und europäischen Justizsysteme bestehen nun aber schon lange und sind leistungsfähig genug, dass man nicht auf Mittel aus den 50er Jahren angewiesen sein sollte. Vielmehr ist ein solches Kapitel eine Bankrotterklärung an die nationalstaatlichen Gerichte und das EuGH“, erklärt Barthel.
Insbesondere stört den AfA-Bundesvorsitzenden, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nicht denselben Zugriff auf gerichtliche Institutionen erhalten sollen. Für sie gibt es kein vergleichbares Sondergericht sondern spezielle Gremien, die Lösungsvorschläge entwickeln sollen. Zudem dürfen Gewerkschaften nicht für ihre Mitglieder im Rahmen einer Verbandsklage tätig werden. Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen deswegen auf völlig anderen Füßen.
Gleiches gilt für den Schutz der Umwelt und der Verbraucher. Die bestehenden Unklarheiten wurden bereits von Bernd Lange, MdEP, und Matthias Miersch, MdB, in ihren Veröffentlichungen benannt. Dazu zählen auch unklare Definitionen. So sind nach dem Investitionskapitel Maßnahmen erlaubt, welche eine „gerechtfertigte Regulierung“ sei. Unklar bleibt,wann genau demokratische Entscheidungen ungerechtfertigt sind. Gleichzeitig äußerte Bernd Lange,MdEP die Hoffnung mithilfe von Nachverhandlungen im laufenden Ratifizierungsprozessmehr Klarheit zu fördern. „Ich teile diese Hoffnung nicht“, so Barthel, und weiter: „Man kann sich nicht einen Schuh anziehen und ihn dann noch einmal neu schustern ohne sich selbst zu verletzen. Wenn er geändert werden soll, muss man ihn ausziehen. So muss auch der Verhandlungsprozess für CETA noch weitergeführt werden.“
Abschließend erklärt Barthel: „Es ist ein großes Anliegen der SPD die Spielregeln der Globalisierung gerecht zu gestalten. Deshalb begrüße ich es, dass Bundeswirtschafsminister Gabriel jetzt unserer Forderung nachgekommen ist, TTIP zu stoppen. Aber auch CETA geht anders und geht besser. Am 17.September gilt es daher zu zeigen, dass CETA so nicht und jetzt nicht verabschiedet werden darf.